Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2022
Termine
11.03.2021
Termine
04.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2017
Eröffnungen
11.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
29.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014
29.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014
27.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013
27.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013
21.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.07.2012
11.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008